SPD Kernen - Korb

Geschäftsordnung des Ortsverein Kernen - Korb

Beschluss vom 12. Januar 2023

Sozialdemokratische Partei

Deutschlands

Geschäftsordnung des Ortsvereins Kernen – Korb

  1. Der Vorsitzende oder ein von ihm delegiertes Ausschussmitglied leitet die Sitzungen.

  1. Sie soll immer folgende Punkte enthalten:

  1. Rückblick auf die geleistete Arbeit
  2. Bei Bedarf Berichte der SPD-Fraktionssprecher in den Gemeinderäten Kernen - Korb
  3. Behandlung eines politischen Themas
  4. Die Arbeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung
  5. Sonstiges

  1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die ordnungsgemäße Einladung festgestellt ist und mindestens x Mitglieder anwesend sind.

  1. Zusätzliche Anträge werden in die Tagesordnung aufgenommen, wenn die Mitgliederversammlung dem mit einfacher Stimmenmehrheit zustimmt.

  1. Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung wird auf Wunsch das Ergebnis-Protokoll der letzten Mitgliederversammlung verlesen.

  1. Der Versammlungsleiter notiert den Eingang der Wortmeldungen. Die Diskussionsredner erhalten in dieser Reihenfolge das Wort.

  1. Die Redezeit während der Diskussion kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung begrenzt werden. Anträge auf Schluss der Debatte oder Begrenzung der Redezeit kann nur stellen, wer noch nicht selbst zur Sache gesprochen hat.

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung des Ortsvereins keine andere Handhabung vorschreibt.

  1. Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen. Bei Wahlen zu gleichen Positionen kann die Wahl in einem Durchgang durchgeführt werden. Dabei hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Personen zu wählen sind. Die Reihenfolge der Anzahl der bei der Wahl erhaltenen Stimmen bestimmt, wer gewählt ist.

  1. Bei Anträgen zum gleichen Thema wird über den weitestgehenden zuerst abgestimmt. Der weitestgehende Antrag wird von der Versammlungsleitung bestimmt. Besteht Unklarheit darüber, welcher der weitestgehende Antrag ist, so wird dies durch Abstimmung entschieden.

  1. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt und begründet werden. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein Redner für und gegen den Antrag gesprochen haben.   

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Alexander Bauer